Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Maksimzocktgrafikpunkt (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „Dienstleister") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber").
Maksimzocktgrafikpunkt
Marina-Jordan-Weg 6c
40517 Ludwigsburg
Deutschland
Telefon: +49 7853 4115062
E-Mail: maksimzocktgrafikpunkt@hotmail.com
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Durch Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots seitens des Auftragnehmers zustande. Die Annahme erfolgt durch:
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung bzw. dem Projektangebot. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer erbringt Grafikdesign-Dienstleistungen, insbesondere:
Die konkreten Leistungen werden für jedes Projekt individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung oder dem Projektvertrag festgehalten.
Der Kunde ist verpflichtet:
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die weitere Leistungserbringung aussetzen.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Leistung zur Abnahme bereitsteht oder bei Versendung das Werk versandt wurde.
Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über solche Umstände unverzüglich informieren.
Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist schriftlich begründete Beanstandungen mitteilt.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab oder verweigert er die Abnahme ohne wesentliche Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
Im Rahmen des vereinbarten Projektumfangs sind in der Regel zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungswünsche können gesondert berechnet werden.
Alle vom Auftragnehmer geschaffenen Werke, insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen, Grafiken, Layouts und Konzepte, sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Der Auftragnehmer behält sich alle Urheber- und Nutzungsrechte vor.
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag.
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber:
Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bearbeitungen der Werke sind ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber geschaffenen Arbeiten zu Präsentations- und Marketingzwecken zu verwenden und den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern keine entgegenstehenden Geheimhaltungsvereinbarungen bestehen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen im Wesentlichen der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen und frei von Rechts- und Sachmängeln sind.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl nachbessern oder die Leistung neu erbringen.
Der Auftragnehmer erhält angemessene Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist in jedem Fall auf maximal die Höhe der Auftragssumme begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Übernahme einer Garantie und bei Arglist.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, regelmäßige und dem Risiko angepasste Datensicherungen durchzuführen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen finden Sie in unserer .
Beide Parteien können laufende Projekte mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten. Bei Kündigung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist die volle vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtlicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Ludwigsburg.
Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Übersetzungen dienen lediglich der Kundenfreundlichkeit. Im Streitfall ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Mit der Auftragserteilung erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.
Bei Fragen zu diesen AGB oder zu unseren Dienstleistungen kontaktieren Sie uns gerne:
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Stand: Januar 2025